Visitenkarte als Heilpraktiker für Psychotherapie
Wer eine Psychotherapie sucht, ruft selten sofort an. Ihre Visitenkarte liegt oft wochenlang in einer Schublade, bevor jemand den Mut fasst, sich zu melden. Sie liegt im Wartebereich einer Kooperationspraxis aus, wird nach einem Vortrag mitgenommen oder von einer Klientin an eine Freundin weitergegeben. Sie soll Vertrauen wecken, Ruhe ausstrahlen und vor allem nicht mehr versprechen, als Sie dürfen. Als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker für Psychotherapie beginnt das bei der Berufsbezeichnung.
„Psychotherapeutin“ dürfen Sie nicht schreiben
Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ ist gesetzlich geschützt. Nach § 1 Abs. 1 Psychotherapeutengesetz darf sie nur führen, wer als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut approbiert oder vorübergehend zugelassen ist, daneben nur Ärztinnen und Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Eine Heilpraktikererlaubnis, auch eine auf die Psychotherapie beschränkte, gehört nicht dazu. Wer die Bezeichnung trotzdem führt, macht sich nach § 132a StGB strafbar; Bezeichnungen, die ihr „zum Verwechseln ähnlich“ sind, stehen ihr gleich.
Für Ihre Karte heißt das:
- nicht „Psychotherapeutin“, auch nicht mit Zusatz wie „Psychotherapeutin (HeilprG)“: Der Zusatz ändert nichts daran, dass Sie die geschützte Bezeichnung führen;
- nicht nur „Heilpraktikerin“: Das Bundesverwaltungsgericht hat die bloße Bezeichnung „Heilpraktiker“ für Inhaber einer beschränkten Erlaubnis als „sachwidrig und damit irreführend“ beschrieben (Urteil vom 21. Januar 1993, 3 C 34.90), weil sie keine allgemeine Heilkunde ausüben dürfen;
- „Psychologin“ oder „Dipl.-Psych.“ nur mit abgeschlossenem Psychologiestudium, „Dr.“ nur mit Promotion.
Diese Bezeichnungen sind üblich
Eine eigene geschützte Berufsbezeichnung hat der Gesetzgeber für Sie nicht geschaffen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat daraus gefolgert, dass es „nicht nur eine richtige Bezeichnung“ gibt (Beschluss vom 7. Februar 2011, 8 LA 71/10). In der Praxis haben sich diese Varianten durchgesetzt:
- „Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“: die Formulierung, die Landesgesundheitsbehörden in ihren Richtlinien verwenden. Sie ist die sicherste, aber auch die längste.
- „Heilpraktikerin für Psychotherapie“: weit verbreitet. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hielt sie 2010 für unzulässig; das OVG Lüneburg äußerte daran „erhebliche Bedenken“ und ließ die Berufung zu. Ein kleines Restrisiko bleibt.
- „Heilpraktikerin (Psychotherapie)“: kurz und ebenfalls gebräuchlich.
- Für einen Praxisnamen etwa „Praxis für Psychotherapie (HeilprG)“. Hier beschreiben Sie die Tätigkeit, nicht Ihren Titel. Den Zusatz sollten Sie nicht weglassen, damit niemand an eine approbierte Kassenpraxis denkt.
Im Zweifel orientieren Sie sich am Wortlaut Ihrer Erlaubnisurkunde und fragen bei der Behörde nach, die sie erteilt hat.
Was auf die Vorderseite gehört
- Ihr Name, ohne Titel, die Sie nicht führen dürfen;
- Ihre Berufsbezeichnung in einer der Varianten oben. In unserem Generator fasst das Feld „Funktion“ 50 Zeichen: „Heilpraktikerin für Psychotherapie“ passt, die lange Behördenformulierung setzen Sie bei Bedarf auf die Rückseite;
- Praxisname, falls Sie einen führen;
- Telefon und, wenn Sie nicht jederzeit abnehmen, Ihre Telefonzeiten. Wer sich überwindet anzurufen und niemanden erreicht, sollte wenigstens wissen, wann es klappt;
- E-Mail und Website, denn viele Menschen schreiben lieber, als dass sie anrufen;
- Praxisadresse, ergänzt um „auch online“, wenn Sie per Video arbeiten.
Die Rückseite: Schwerpunkte, Termine, Kosten
Auf die Rückseite passen drei kurze Zeilen. Bewährt haben sich:
- Schwerpunkte in Worten, die Klienten selbst verwenden, etwa „Ängste · Stress und Erschöpfung · Lebenskrisen“;
- Organisatorisches, etwa „Termine nach Vereinbarung · auch abends“;
- Kosten, etwa „Privatpraxis · Selbstzahler“. In der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen Psychotherapeuten und Ärzte die psychotherapeutische Behandlung (§ 28 Abs. 3 SGB V); Heilpraktiker gehören nicht dazu. Wer das schon auf der Karte liest, erlebt im Erstgespräch keine Überraschung.
Eine Alternative für Praxen mit vielen Folgeterminen: Nutzen Sie eine Zeile als Terminkarte, etwa „Nächster Termin: ________“. Wählen Sie dann ein mattes Papier ohne Glanzfolie, damit sich die Karte beschreiben lässt.
Heilmittelwerbegesetz: vorsichtig formulieren
Sobald Ihre Karte Beschwerden oder Krankheiten nennt, die Sie behandeln, kann sie als Werbung im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) gelten. Zwei Regeln sind besonders wichtig:
- Keine Erfolgsversprechen. Irreführend ist nach § 3 HWG unter anderem, wenn „fälschlich der Eindruck erweckt wird, daß ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann“. „Endlich angstfrei“ gehört nicht auf die Karte.
- Keine Suchtkrankheiten. Werbung außerhalb der Fachkreise darf sich nicht auf die Beseitigung oder Linderung von Suchtkrankheiten beziehen, ausgenommen Nikotinabhängigkeit (§ 12 HWG mit Anlage). „Hilfe bei Alkoholsucht“ ist auf einer Visitenkarte deshalb heikel.
Neutral beschriebene Themen und ein sachlicher Ton sind die sichere Wahl.
Gestaltung: ruhig und diskret
Viel Weißraum, eine gedeckte Farbe und eine klare Schrift wirken professionell, ohne kühl zu sein. Die Vorlagen „Zentriert“ und „Klassisch“ geben Ihrem Namen Raum, Tannengrün, Petrol oder Pflaume passen gut zu einer Praxis. Verzichten Sie auf austauschbare Symbolbilder wie Köpfe, Puzzleteile oder Lotusblüten. Denken Sie auch an Diskretion: Manche Klienten möchten nicht, dass ihre Geldbörse einen großen Schriftzug „Psychotherapie“ zeigt. Ein schlichter Praxisname mit Ihrem Namen ist oft angenehmer als ein Schlagwort.
Pflichtangaben: auf der Karte keine, auf der Website schon
Für die gedruckte Karte gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Angaben. Ihre Website braucht dagegen ein Impressum nach § 5 DDG. Weil die Heilpraktikererlaubnis eine behördliche Erlaubnis ist, gehört dort nach verbreiteter Auffassung auch die zuständige Aufsichtsbehörde hinein, häufig das örtliche Gesundheitsamt.
Beispiel und druckfertiges PDF
Das Beispiel unten ist erfunden. Ersetzen Sie die Angaben im Generator durch Ihre eigenen, prüfen Sie die kostenlose Vorschau und laden Sie für 7 € inkl. MwSt. das druckfertige PDF mit Beschnitt und Schnittmarken herunter. Weitere Beispiele finden Sie unter Visitenkarten nach Beruf.
Beispielkarte (erfundene Daten)
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